Aktuell herrscht eine ganz besondere Zeit, die so bisher noch keiner erlebt hat. Nicht nur sind plötzlich neue Möglichkeiten offen, arbeiten im Homeoffice möglich und ähnliches. Sondern auch ruft Corona negative Seiten hervor.

Das Coronavirus hat nicht nur eine weltweite Pandemie ausgelöst, sondern auch weitreichendere Folgen für die Wirtschaft hervorgerufen, die sich nicht unbedingt positiv auswirken. Viele Selbstständige können ihre Betriebe nicht öffnen und bangen um ihre Existenz.

Um eine große Welle der Insolvenz zu verhindern hat der Staat mehrere Hilfspakete beschlossen. Unter anderem können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31.12.2020 einen Antrag auf Stundung gewisser fällig werdenden Steuern oder auch eine Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer stellen.

Nicht nur in Rechtsfragen bezüglich Homeoffice oder Kurzarbeit stehen wir Ihnen zur Verfügung. Unsere Kollegen aus dem Steuerbüro helfen Ihnen gerne in der Frage weiter, welche Hilfspakete für Ihr Unternehmen in Frage kommen, wo solche beantragt werden und inwiefern wir Ihnen am besten helfen können, um Ihre Existenz zu sichern.

Bleiben Sie gesund und halten Sie durch!!

27.04.2020 – Rechtsnews: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) (BMF, Schreiben vom 19.03.2020 – IV A 3 – S 0336/19/10007 :002)

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